auf der Webseite von der Gemeinde Guarda im Unterengadin.


Die Gemeinde besitzt im Quartier Guarda Pitschen Bauland welches zum Verkauf angeboten ist. Der Kaufpreis beträgt SFr. 197.-- / m2 (groberschlossene Bauparzellen).
PDF Übersicht Parzellen in Guarda Pitschen
PDF Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung zum Kauf einer Parzelle
Wollen Sie bitte folgende zusammenfassung des Reglements über den Verkauf von Baugrundstücken an private Einheimische berücksichtigen:
Massgebend ist der romanische Wortlaut des „Reglamaint davart la vendita da terrain da fabrica cumünal a privats indigens, relaschà dal Cumün da Guarda a basa da l'art. 28 cifra 6 da la constituziun cumünala dals 19.3.2004".
Das Reglement bezweckt, den Bau von preisgünstigem Wohnraum für Einheimische zu fördern und den vorhandenen Baugrund optimal zu nutzen.
Die politische Gemeinde Guarda kann in ihrem Besitz sich befindliche Bauparzellen in „Guarda Pitschen" an Interessenten verkaufen, welche die im folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Absicht der Gemeinde, Bauparzellen zu verkaufen, ist öffentlich zu publizieren.
Natürliche Personen mit Wohnsitz in Guarda können von der politischen Gemeinde Guarda Bauland erwerben. Sie gehen die Verpflichtung ein, auf der erworbenen Bauparzelle Wohnraum für den Eigengebrauch zu erstellen, die Einschränkungen gemäss Quote des Erstwohnungsanteils [Baugesetz] zu beachten und die auferlegten Verpflichtungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.
Eine Person, die von der Gemeinde Baugrund erwerben will, hat bereits in Guarda wohnhaft zu sein oder spätestens innert eines Jahres nach Unterzeichnung und öffentlicher Beurkundung des Kaufvertrags ihren zivil- und steuerrechtlichen, ständigen Wohnsitz dauerhaft in Guarda zu nehmen mit formeller Anmeldung und Deponierung der Schriften.
Wenn im gleichen Zeitpunkt mehrere Personen ihr Interesse für ein und dieselbe Bauparzelle anmelden oder wenn mehr Interessenmeldungen eingehen als Bauparzellen vorhanden sind, so sind die persönlichen Verhältnisse der Interessenten abzuwägen.
Als Kriterien für die Zuordnung gelten in prioritärer Reihenfolge: die bisherige Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde, die familiären, beruflichen, finanziellen und die Wohnverhältnisse, wie auch die Bereitschaft, sich in die Ortsgemeinschaft zu integrieren und sich sprachlich zu assimilieren.
Gleich zu gewichtende Anfragen werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Ein Teil des Gebäudes darf als Zweitwohnung frei vermietet werden, also auch an Personen ohne ständigen Wohnsitz in Guarda [vgl. Quote Erstwohnungsanteil].
Die Begründung von Stockwerkeigentum in einem erstellten Gebäude ist zulässig.
Zweitwohnungen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung der politischen Gemeinde Guarda im Stockwerkeigentum verkauft werden und ohne einen Gewinn auf dem Grundstück zu erzielen. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Verkauf nicht vereinbar ist mit dem Zweck dieses Reglements; sie soll vor allem verweigert werden, wenn der Käufer die Voraussetzungen dieses Reglements nicht erfüllt.
Beim Verkauf einer Zweitwohnung ins Stockwerkeigentum wird die Wohnung zur Erstwohnung.
Eine Person, die von der Gemeinde Bauland erwirbt, ist verpflichtet, für die Bauarbeiten auch Offerten vom ortsansässigen Gewerbe einzuholen und die Arbeiten an die Handwerker in der Gemeinde zu vergeben, wenn die eingegangenen Offerten gleichwertig denen auswärtiger Firmen sind.
Die Gemeinde verkauft das Bauland zum Selbstkostenpreis. Die Selbstkosten der Gemeinde setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis für das Land, den Kosten für Planung, Erschliessung und Verwaltung gemäss Kostenverteiler [Bestandteil des Quartierplans], zuzüglich Passivzinsen. Der Kaufpreis für das Bauland ist innert 30 Tagen nach Unterzeichnung und öffentlicher Beurkundung des Kaufvertrags zu entrichten.
Beim Verkauf von Bauland ist zugunsten der politischen Gemeinde Guarda ein befristetes Rückkaufsrecht zum Verkaufspreis ohne Zinsen und Unkosten zu vereinbaren. Die Gemeinde kann dieses Rückkaufsrecht ausüben, wenn der Käufer mit der Realisierung des Baus nicht innert fünf Jahren nach dem Landkauf beginnt.
Beim Verkauf von Bauland ist zugunsten der politischen Gemeinde Guarda ein begrenztes Vorkaufsrecht zu vereinbaren zu einem Preis, der sich zusammensetzt aus dem indexierten Kaufpreis, dem aktuellen Wert der auf dem Bauland errichteten Gebäude und Anlagen gemäss offizieller Schätzung in diesem Zeitpunkt. Die Gemeinde kann dieses Vorkaufsrecht nur ausüben, wenn der Besitz zum Verkauf an eine Person steht, welche die Voraussetzungen dieses Reglements nicht erfüllt. Das Vorkaufsrecht ist für die gesetzliche Maximaldauer von 25 Jahren festzusetzen und im Grundbuch anzumerken.
Die Kaufverträge sind so festzusetzen, dass die Verwendung der Parzelle gemäss allen entsprechenden Vorschriften des Gemeinderechts garantiert und die in diesem Reglement genannten Auflagen erfüllt sind.
Die Grundbuchanmeldung des Kaufvertrags erfolgt durch die politische Gemeinde Guarda, sobald vom Käufer die Mindestvoraussetzungen dieses Reglements betreffend Domizil erfüllt sind.
Die einzelnen Verträge über den Verkauf von Bauland in „Guarda Pitschen" sind der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Gemeindevorstand hat die Kompetenz, die Zustimmung zum Weiterverkauf gem. Art. 9, Abs. 2 [Stockwerkeigentum] zu verweigern.